Die in der Liste angegebenen Zelte stehen ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Berchtesgadener Land zur Verfügung. Anderweitiger Einsatz ist nicht erlaubt, in Zweifelsfällen ist der Einsatzzweck genau anzugeben und muss gesondert genehmigt werden.
Ausnahme: Davon ausgenommen sind die beiden Veranstaltungszelte
“SG 300” und “SG 400”, welche gegen Gebühr (zur Zeit € 50,- pro Verwendungstag pro Zelt) auch für private Veranstaltungen zur Verfügung stehen!
Für alle Zelte ausleihberechtigt sind: Verbände, Vereine, Jugendgruppen, Schulen, Kindergärten und sämtliche in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Einrichtungen und sonstige förderungswürdige Gemeinschaften mit Sitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Der Verleih ist kostenlos (ausgenommen “Spielezelt”: € 40,- “Gerüstzelt SG 300” + SG 400 je € 50,- pro Verwendungstag).
Verleih: Die Ausgabe und Rücknahme des Zeltlagermaterials kann nur zu folgenden Zeiten erfolgen:
Mo. – Mi.: 08.00 Uhr – 14.00 Uhr
Do.: 08.00 Uhr – 16.00 Uhr durchgehend
Fr.: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Nach Vereinbarung ist eine Ausgabe unter Umständen auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
WICHTIG:
Zelte nur in trockenem Zustand und pünktlich zurückbringen! Bodenplanen sauber waschen und trocknen! (Sonst wird eine Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt)
Zelte und Zubehör (Stangen, Nägel, Heringe, … ) in richtiger Anzahl, wie bei der Ausgabe in die Packsäcke verpackt, zurückbringen! Wichtig, wenn man mehrere Zelte ausleiht! Bitte behandeln Sie die entliehenen Zelte schonend. Lassen Sie die Zelte nie ohne Aufsicht, damit Beschädigungen, Zerstörung, Windschäden und Verlust vermieden werden.
Bei Verlust oder Beschädigung muß der Schaden sofort gemeldet werden. Etwaige Reparaturen oder Neuanschaffungen bei Verlust werden in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen mit Bildern, genauer Beschreibung, Aufbauanleitung, Abmessungen der Zelte usw. finden Sie im Internet unter der Rubrik “Zelte”.