Allgemeine Verleihbedingungen
Die im Verleih angegebenen Spiele und Zelte stehen ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Berchtesgadener Land zur Verfügung, ein anderweitiger Einsatz ist nicht erlaubt. In Zweifelsfällen ist der Einsatzzweck genau anzugeben und muss gesondert genehmigt werden.
Wichtig: Der Verleih von Booten ist seit März 2021 eingestellt und nicht mehr verfügbar.
Wo finden Sie uns für Abholung / Rückgabe:
Unser Lager-Verleihservice befindet sich direkt gleich neben dem Landratsamt am Parkplatz 2 in Bad Reichenhall. Der große, braune Schuppen mit Garagen ist leicht zu finden.
Abholung und Rückgabe zu folgenden Zeiten:
Mo. – Di. von 8.00 – 14.00Uhr, Do. 8.00Uhr – 16.00Uhr, Fr. 8.00Uhr – 11.30Uhr
Nach Vereinbarung ist eine Ausgabe unter Umständen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Mitarbeiter Hr. Ludwig Hogger gerne zur Verfügung.
Tel. 08651-773 223 E-Mail: verleihservice@lra-bgl.de
Die Zufahrt zum Landratsamt ist ausgeschildert. Sie können direkt zum Lager zufahren, auf dem großen Parkplatz 2 kostenlos parken und bequem ausleihen. Oft ist unser Mitarbeiter Hr. Hogger auch gleich vor Ort (nicht im Winter)!
Anmerkung: Falls Sie beim Lager Verleihservice niemanden antreffen sollten, da das Lager nicht besetzt ist, so wenden Sie sich bitte an die Kollegen/-innen beim Infopoint im Eingangsbereich des Landratsamtes. Sie können uns auch direkt zu den Geschäftszeiten unter unserer Büronummer 08651-773 223 erreichen.
Ausleihberechtigt sind:
Alle Verbände, Vereine, Jugendgruppen, Schulen, Kindergärten und sämtliche in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Einrichtungen und sonstige förderungswürdige Gemeinschaften mit Sitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Aufgrund der großen Nachfrage sind Vorreservierungen erwünscht!
Verleih von Spielgeräten auch an Privatpersonen:
Gerne können Sie als Privatperson sämtliche Spielgeräte und auch die Hüpfburgen ausleihen (z.B. für Kindergeburtstage, Feste, Familienfeiern, usw.)!
Verleih von Zelten an Privatpersonen:
Nur unsere beiden Gerüstzelte “SG 300” und “SG 400” (€ 50,- pro Einsatztag pro Zelt) können für private Feiern von Personen mit Wohnsitz im Landkreis BGL genutzt werden. Alle andern Zelte werden nicht an Privatpersonen verliehen und bleiben der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis BGL vorbehalten.
Kosten:
Das Ausleihen der Spielgeräte erfolgt kostenlos (siehe Verleihliste, ausgenommen sind einige Gerätschaften mit Entschädigung für Materialpflege- und Wartungsaufwand wie etwa Hüpfburgen, Hüpf-Spring-Wurm, Veranstaltungszelte , Spielezelt, 2 Pavillons, Boote, bzw. zusätzlich anfallende Materialkosten (z.B. Buttons für Anstecker € 0,15/Stück).
Die Rechnung für gebührenpflichtige Verleihangebote erhalten Sie nach Ihrer Veranstaltung per Post, bzw. E-Mail zugesandt. Falls Ihre Veranstaltung wegen Regen, etc. ausfallen sollte und Sie die Gerätschaften nicht nutzen konnten, entfällt die Verleihgebühr!
Transport: Der Transport vom und zum Landratsamt BGL in Bad Reichenhall muss vom Entleiher übernommen werden.
Haftung: Der Entleiher haftet für alle Schäden an den entliehenen Gerätschaften sowie für den Verlust. Für Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden beim Auf- und Abbau sowie dem Betrieb und der Benutzung der Gerätschaften haftet der Entleiher. Er hat für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Alle Gerätschaften und Verleihgegenstände sind sauber und trocken zurück zu bringen!
Bei Verlust, Beschädigung, Bekleben, starker Verschmutzung oder Nässe werden die Geräte bzw. deren Reinigung in Rechnung gestellt.
Hinweis: Die jeweiligen Benutzungs- und Sicherheitsbestimmungen (Merkblatt, Hinweise zu den Gerätschaften im Internet) zu den einzelnen Gerätschaften müssen eingehalten werden. Lassen Sie die Gerätschaften nie ohne Spielleiter oder Aufsicht, damit Beschädigung, Verschmutzung und Entwendungen vermieden werden.
Die Sicherheit und Funktionalität der Gerätschaften ist vor Inbetriebnahme zu überprüfen!
Achtung: Saisonale Einschränkungen bei den Verleihzeiten
Der Spielgeräteverleih ist das ganze Jahr über möglich. Einschränkung: von 15. Oktober bis 14. April aus materialtechnischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit nur für Veranstaltungen, die “Indoor” stattfinden. Viele Spiel- und Sportgeräte sind auch für die Halle und den Einsatz im Innenbereich geeignet.
Zelt- und Kettcar/Kettcaranhänger-Verleih: Aus materialtechnischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit werden diese Gerätschaften ausschließlich im Zeitraum ab 15.April bis 15.Oktober verliehen!
Von 16. Oktober bis 14. April ist ausnahmslos kein Zelt- und Kettcar/Kettcaranhänger-Verleih möglich. Das gleiche gilt für den großen “Spieleanhänger”.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Mitarbeiter Hr. Ludwig Hogger gerne zur Verfügung.
Tel. 08651-773 223 E-Mail: verleihservice@lra-bgl.de